Äußerer Blitzschutz
Im Jahr 2020 gab es in Deutschland insgesamt 399.000 Blitzeinschläge (Quelle: statista.de). Durch Blitzeinschlag können erhebliche Schäden bis hin zu einem Brand des Gebäudes entstehen. Normative Grundlage ist die DIN EN 62305.
Der äußere Blitzschutz schützt das Gebäude sowie Personen. Im Falle eines direkten Blitzeinschlags in das Gebäude wird sichergestellt, dass der Blitzstrom gefahrlos in das Erdreich abgeleitet wird. Eine äußere Blitzschutzanlage besteht aus Auffang-, Ableitungs- und Erdungsanlage. Ein vollständiges Blitzschutzsystem besteht immer aus äußerem Blitzschutz und innerem Blitzschutz.
Blitzschutzanlagen werden durch baurechtliche Vorschriften, brandschutztechnische Auflagen oder versicherungstechnische Vorgaben erforderlich. Abgesehen davon ist die Errichtung eine freiwillige Entscheidung des Gebäudeeigentümers. Blitzschutzanlagen schützen nicht nur das Gebäude, sondern auch die sich im Gebäude befindlichen Sachwerte.
Unsere Leistungen
Planung und Beratung
Wir beraten Sie in allen Themen rund um den äußeren Blitzschutz und planen für Sie Blitzschutzanlagen gemäß den aktuellen Normvorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Ihren persönlichen Wünschen.
Risikoanalyse
Wir erstellen für Sie Risikoanalysen gemäß den aktuell gültigen Normvorschriften.
Montage
Unser zertifiziertes Fachpersonal errichtet für Sie Blitzschutzanlagen für alle Arten von Gebäuden.
Instandsetzung
Blitzschutzanlagen sind stetig der Witterung und sonstigen äußeren Einflüssen ausgesetzt, wodurch Beschädigungen unvermeidlich sind. Wir setzen Ihre beschädigte Blitzschutzanlage fachgerecht instand.
Prüfservice
Blitzschutzanlagen müssen regelmäßig geprüft werden, um die Wirksamkeit und Betriebssicherheit dauerhaft gewährleisten zu können. Wir prüfen Ihre Blitzschutzanlage und stellen Ihnen ein Protokoll über den Zustand Ihrer Blitzschutzanlage aus.
Qualität
Unser Anspruch ist es, Kunden die bestmögliche Qualität zu bieten. Zuverlässigkeit und Termintreue stehen dabei stets an erster Stelle.